Das Aufwärmen geschieht lediglich während wenigen Minuten, wobei die notwendige Dauer insbesondere davon abhängt, ob ein Anhänger angekoppelt ist. Die Vertreter der Beschwerdegegnerin haben eingeräumt, dass früher ein einzelner Arbeiter die Lastwagen tatsächlich unnötig lang warmlaufen gelassen habe. Dieser Arbeiter sei jedoch nicht mehr im Betrieb tätig. Anlässlich des Augenscheins haben die Beschwerdeführenden bestätigt, dass sich die Situation in diesem Punkt gebessert habe. Wenn das Aufwärmen hinter den Hallen stattfindet, hören sie dies kaum.