c) Anlässlich des Augenscheintermins hat sich gezeigt, dass das umstrittene Aufwärmen der Lastwagen der Erstellung des nötigen Bremsdrucks dient. Ein Aufwärmen des Motors ist heute nicht mehr nötig. Zwar kann ein Lastwagen ohne Bremsdruck nicht hinter die Hallen gefahren werden. Dennoch kann die entsprechende Auflage eingehalten werden. Dazu werden die betroffenen Lastwagen bereits am Abend vorher hinter der Halle auf der westlichen Seite des Werkhofs abgestellt, so dass sie am Morgen dort aufgewärmt werden können. Das Aufwärmen geschieht lediglich während wenigen Minuten, wobei die notwendige Dauer insbesondere davon abhängt, ob ein Anhänger angekoppelt ist.