diesem Grund wird eine zusätzliche Auflage verfügt: Güterumschlag ist demnach in der akustischen Nachtzeit von 19.00 bis 07.00 Uhr soweit möglich zu vermeiden und grundsätzlich nur hinter den beiden Hallen A.________ 17 und 17a auf der Westseite des Betriebsgeländes zulässig.