Der Planungswert für die ES II wurde gemäss Bericht des beco vom 20. Februar 2014 für die akustische Nachtzeit mit 45.08 dB(A) überschritten. Allerdings hat sich in Erwägung 2.b gezeigt, dass der Gesamtpegel tatsächlich 40.08 dB(A) beträgt oder sogar noch tiefer liegt. Damit ist auch der Planungswert für die akustische Nachtzeit grundsätzlich eingehalten, allerdings ohne Berücksichtigung von Güterumschlag in der Nachtzeit (vgl. dazu Erwägung 4).