d) Der Planungswert für die ES II wurde gemäss Bericht des beco vom 20. Februar 2014 für die akustische Tageszeit mit 57.2 dB(A) überschritten. Unterdessen wurde der Diesel-Stapler jedoch durch einen Elektro-Stapler ersetzt, wie dies Ziff. 3 der angefochtenen Verfügung verlangt. Damit entfällt die in der akustischen Tageszeit dominante Lärmquelle. Gemäss Aussage des beco anlässlich des Augenscheins kann davon ausgegangen werden, dass damit der Planungswert für die akustische Tageszeit nun problemlos eingehalten werden kann. Die BVE sieht keine Veranlassung, diese Einschätzung der Fachbehörde anzuzweifeln.