6 Ziff. 33 Abs. 1 Bst. b i.V.m. Anhang 6 Ziff. 1 Abs. 1 Bst. c LSV3 beträgt die Pegelkorrektur K1 für Verkehr auf dem Betriebsareal von Industrie- und Gewerbeanlagen auch nachts nicht 5, sondern immer 0. Damit reduziert sich der Gesamtpegel von 45.08 auf 40.08 dB(A). Zudem geht das beco in Anhang B von drei Lastwagen pro Nacht aus, obschon lediglich im Sommer drei Lastwagen pro Woche fahren. Tatsächlich läge der Gesamtpegel also noch tiefer. Andererseits hat das beco in der Nachtzeit keinen Güterumschlag berücksichtigt. Dies deshalb, weil solcher nur als Einzelereignis auftritt und deshalb als nicht zum ordentlichen Betrieb gehörend eingestuft wurde.