c) Bezüglich der akustischen Tageszeit fällt auf, dass praktisch nur der Güterumschlag mit dem Stapler relevant ist. Dies weil eine Differenz von über 10 dB(A) von dieser Lärmquelle zu den übrigen Lärmquellen besteht. Der Teilpegel für den Güterumschlag mit dem Stapler beträgt 56.8 dB(A), der Gesamtpegel aller übrigen Lärmquellen beträgt 46.7 dB(A). In einer solchen Konstellation sind die übrigen Lärmquellen kaum noch massgebend. Im vorliegenden Fall erhöht sich der Pegel bei Berücksichtigung der übrigen Lärmquellen lediglich von 56.8 auf 57.2 dB(A).