a) Die Beschwerdeführenden rügen, die vom beco ermittelten Teilpegel Lr,i seien nicht zu einem Gesamtbeurteilungspegel Lr verrechnet worden. Eine Aufteilung von Lärm in einzelne Teilwerte führe zu einem falschen Bild. Die energetische Addition der Werte gemäss Formel ergebe höhere Werte für den Gesamtbeurteilungspegel Lr, nämlich 57.2 dB(A) für die akustische Tageszeit und 46.3 dB(A) für die akustische Nachtzeit.