Am 30. Juli 2014 führte das Rechtsamt auf dem Betriebsgelände der Beschwerdegegnerin einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Im Anschluss daran gewährte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör zu einer möglichen zusätzlichen Auflage betreffend Güterumschlag in der akustischen Nachtzeit. Zudem erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften, Vorakten und das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten