3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Mühlethurnen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 11. April 2014 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin stellt in ihrer Stellungnahme vom 23. April 2014 keinen expliziten Antrag, verlangt aber implizit die Abweisung der Beschwerde.