Massnahmen zu verfügen, welche Fahrten, die ganz oder teilweise durchs Dorf führen, einschränken, soweit die Firma nicht Aufträge im Dorf selber ausführt. 7. Bezüglich der reklamierten Emissionen durch das unzweckmässige Schneeräumen oder das ebenso unzweckmässige Platz- und Strassenreinigen durch den Kompaktlader sei mit Verweis auf das USG sowie das ZGB Auflagen zu machen, soweit dies möglich ist. 8. Die Reinigung des Platzes oder der Strasse mit dem Kompaktlader ist ganz zu verbieten, sofern die Firma nicht nachweist, dass dadurch kein Staub aufgewirbelt wird."