Allenfalls ist grundsätzlich und umfassender zu prüfen, ob die Firma Massnahmen umsetzen kann, welche geeignet sind, die Lärmproblematik langfristig und nachhaltig zu lösen, wie z.B. einer Verlegung der Ausfahrt und Errichtung einer Lärmschutzwand. Dies auch im Hinblick auf mögliche Ausweitungen oder Veränderungen des Betriebs. 6. Für den LKW-Verkehr talaufwärts sind ebenso Massnahmen zu verfügen rsp. es sind die Auflagen des Bauentscheids ungeschmälert durchzusetzen. Darüber hinaus sind weitere 3