9 BV4 als Verfassungsverletzung angefochten werden. Konkret bedeutet der Vertrauensschutz, dass die Behörde eine Auskunft, die von ihr erteilt wurde – auch wenn sie unrichtig war – gelten lassen muss, wenn der Bürger im Vertrauen darauf Dispositionen getroffen hat, die er nicht ohne Schaden wieder rückgängig machen kann. Der Vertrauensschutz setzt aber nach Lehre und Rechtsprechung voraus, dass die Auskunft in einer konkreten, den betreffenden Bürger berührenden Angelegenheit gegeben worden ist, dass die Behörde zur Auskunftserteilung zuständig war (oder dass der Bürger die Behörde aus zureichenden Gründen für zuständig halten konnte) und dass der Bürger die Unrichtigkeit der erhaltenen