a) Es ist von der Gemeinde nicht bestritten worden, dass der frühere Bauverwalter von Lauterbrunnen dem Beschwerdeführer im Herbst 2011 mündlich bestätigt hat, dass die geplante Solaranlage baubewilligungsfrei sei. Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe sich auf diese Auskunft verlassen können, er beruft sich somit auf den Grundsatz von Treu und Glauben.