Weiter belegt der Beschwerdeführer, dass er am 2. April 2012 seinem Baumeister eine E- Mail geschrieben und diesen angefragt hat, ob er am nächsten Tag Zeit habe, um mit ihm das Fundament für die Kollektoranlage zu besprechen. Am 4. April 2012 erläuterte der Beschwerdeführer mit E-Mail einem weiteren Materiallieferanten, wie die Vierkantrohre für 7 die Fundamente der Solaranlage zu seinem Chalet transportiert werden könnten. Am 31. Mai 2012 teilte die XY AG dem Beschwerdeführer mit E-Mail mit, dass die Platzschweissung des Solarspeichers am 14. und 15. August 2012 erfolgen könne.