Zu diesen Aushubarbeiten legt er auch Fotos vor, die im Dezember 2011 gemacht worden sind. Weiter belegt er, dass die Sonnenkollektoren bereits im Dezember 2011 bestellt worden sind (Rechnung der Lieferantin der Sonnenkollektoren vom 23. Dezember 2011). Hinsichtlich des Zeitpunkts der Lieferung der Kollektoren weichen seine Angaben (Dezember 2011) von denen der Gemeinde (November 2012) allerdings deutlich ab. Weiter belegt der Beschwerdeführer, dass er am 2. April 2012 seinem Baumeister eine E- Mail geschrieben und diesen angefragt hat, ob er am nächsten Tag Zeit habe, um mit ihm das Fundament für die Kollektoranlage zu besprechen.