a) Der Beschwerdeführer hat seine ganze Heizungsanlage erneuert. Die Solarkollektoren sind Bestandteil der Gesamtanlage. Der Beschwerdeführer gibt an, er habe mit dem Bau der neuen Heizungsanlage bereits im Dezember 2011 begonnen. Als Beleg reicht er einen Brief an die Nachbarn ein, der auf den 22. Dezember 2011 datiert ist. In diesem Brief erläutert er den Nachbarn sein Bauvorhaben und teilt ihnen mit, dass er mit den Aushubarbeiten im Keller für die Installation des Heizkessels bereits begonnen habe. Zu diesen Aushubarbeiten legt er auch Fotos vor, die im Dezember 2011 gemacht worden sind.