Art. 7 Abs. 2 BewD dar. Weiter kann dem Planausschnitt aus dem Bauinventar entnommen werden, dass weder das Gebäude des Beschwerdeführers selbst noch ein direkt benachbartes Gebäude ein Baudenkmal ist. Somit ist auch nach Art. 7 Abs. 2 BewD keine Baubewilligungspflicht gegeben. 4. Prüfung nach Art. 6 BewD a) Art. 6 Abs. 1 Bst. f BewD verweist auf kantonale Richtlinien. Die früher geltende Fassung des BewD hat auf kantonale Empfehlungen verwiesen. Diese alten „Empfehlungen zur Auswahl und Anordnung von Energiekollektoren“ vom September 6