BewD, die bis zum 1. September 2009 gegolten hat. Seit diesem Datum gilt die neue Fassung vom 28. Januar 2009. Art. 6 BewD weist seither nur noch zwei Absätze auf und regelt auch nicht mehr nur die Energiekollektoren, sondern allgemein die baubewilligungsfreien Bauvorhaben. Der frühere Absatz 4 von Art. 6 BewD ist ersatzlos gestrichen worden.