5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet, hat den Schriftenwechsel durchgeführt. Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme vom 27. Februar 2013 die Abweisung der Beschwerde beantragt. Das Rechtsamt hat beim Beschwerdeführer und bei der Gemeinde Angaben zum Baubeginn eingeholt und die Grösse der Kollektoranlage von der Gemeinde nachmessen lassen. Danach haben die Beteiligten Gelegenheit zu Schlussbemerkungen erhalten. Davon hat nur der Beschwerdeführer Gebrauch gemacht. Er hat an seinen Anträgen festgehalten und ein Akteneinsichtsgesuch gestellt.