3. Am 28. Januar 2013 erliess die Baupolizeibehörde von Lauterbrunnen gegen den Beschwerdeführer eine Wiederherstellungsverfügung. Sie forderte ihn auf, die Sonnenkollektoren bis zum 30. Mai 2013 vollständig zu entfernen. Gleichzeitig wies sie ihn darauf hin, dass die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben werde, wenn er innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einreiche.