Wenige Tage später teilte der Beschwerdeführer seinen Nachbarn mit, dass er die Solarthermieanlage für Heizung und Warmwasser nun in Betrieb genommen habe (p. 7.4 der Vorakten). Am 13. Dezember 2012 reichte er bei der Gemeinde eine ausführliche Stellungnahme zum Schreiben vom 6. Dezember 2012 ein (p. 6 bis 6.2 der Vorakten).