30 Verordnung über die Reklame in der Stadt Burgdorf vom 7. November 2005 (Reklameverordnung, RV) 13 Plakatierungsplan sind auf der Parzelle Burgdorf Gbbl.-Nr. E.________ keine Fremdreklamen zugelassen. Die Stationierung des umstrittenen Werbeanhängers hätte daher an dieser Stelle nicht bewilligt werden können; sie ist daher auch materiell rechtswidrig.