Dies hätte sonst zur Folge, dass jegliche Fremdreklamen, das heisst Reklame ausserhalb des Betriebs- oder Verkaufsstandortes, für spezielle Verkaufssituationen und ähnliche kommerzielle Aktivitäten in unbeschränkter Anzahl und Grösse während sechs Wochen bewilligungsfrei zulässig wären, solange ein bestimmtes Angebot nur während beschränkter Zeit angeboten würde. Jedes Ladengeschäft könnte so mehrmals jährlich bewilligungsfrei mehrere Wochen lang an vielen Standorten grossflächig Werbung machen, beispielsweise für „Sonderverkaufstage“, ein „Weinaktionsfestival“, eine „Weihnachtsausstellung im Möbelmarkt“; jeder Autohändler könnte so eine