Bewilligungsdekretes nicht explizit entnehmen. Die Systematik und der Bedeutungszusammenhang der Ausnahmetatbestände von Art. 6a BewD lassen aber den Schluss zu, dass der Begriff in einem eingeschränkten Sinn zu verstehen ist. Gemäss Vortrag23 zum Bewilligungsdekret handelt es sich bei den Ausnahmetatbeständen von Art. 6a BewD grundsätzlich um Formen der Eigenreklame, das heisst Reklame für Unternehmen, Produkte, Dienstleistungen und dergleichen, die mit dem Standort der Reklame in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen.