Begriff ist – von diesem generellen Wortsinn her – nicht beschränkt auf nur nicht kommerzielle Anlässe. Allerdings wird er im allgemeinen Sprachgebrauch in der Regel im Zusammenhang mit Anlässen verwendet, bei denen der Verkauf von Waren nicht im Vordergrund steht. So nennt denn auch das Duden-Synonymwörterbuch als Wörter mit ähnlicher Bedeutung Begriffe wie Ausstellung, Fest, Konzert, Lesung, Theater oder Turnier, also Begriffe, bei denen Kultur, Sport oder der festliche Aspekt im Vordergrund stehen. Wie der Gesetzgeber den Begriff „Veranstaltung“ im Rahmen von Art. 6a Bst. i BewD verstanden haben wollte, lässt sich den Materialien zur Revision des