95 SSV, unter gewissen Umständen sind sie aber doch als solche zu qualifizieren. So hat das Bundesgericht in einem Fall, in dem zwei Anhänger mit Werbeaufschriften in solcher Weise auf einer Parzelle aufgestellt wurden, dass die Aufschriften von der Autobahn her zu sehen waren, einen Verstoss gegen Art. 98 Abs. 1 SSV, das heisst gegen das Verbot von Strassenreklamen im Bereich von