Dies kann zu Abgrenzungsproblemen führen, da Werbeaufschriften an Fahrzeugen grundsätzlich erlaubt sind (Art. 69 f. VTS16) und in der Regel nicht als Strassenreklame gelten. So fallen Personenwagen, Transportanhänger und Lastwagen mit Firmenaufschriften oder Fremdwerbung meist zwar nicht unter den Begriff der Strassenreklame nach Art. 95 SSV, unter gewissen Umständen sind sie aber doch als solche zu qualifizieren.