3. Am 3. Mai 2013 reichte der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, die Verfügung der Stadt Burgdorf vom 22. April 2013 sei aufzuheben und das Verfahren sei bis zum Vorliegen des Entscheides des Regierungsstatthalteramtes Emmentals über die Frage der Baubewilligungspflicht zu sistieren. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, die umstrittenen Promotrailer dürften baubewilligungsfrei aufgestellt werden. Daher bestehe auch keine Grundlage für eine baupolizeiliche Verfügung.