im Eigentum der Stadt Burgdorf befinden. Die Baudirektion Burgdorf teilte dem Beschwerdeführer mit, das Aufstellen der Promotrailer sei baubewilligungspflichtig und die fraglichen Standorte seien gemäss Reklamereglement nicht als Standorte für Werbung vorgesehen; bewilligt werden könne einzig das Aufstellen einer Reklame während den Verkaufstagen beim Verkaufslokal selbst. Nachdem sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. April 2013 auf den Standpunkt stellte, ein zeitlich 2