2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 3. Mai 2012 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Am 15. Mai 2012 – und damit noch innert der laufenden Rechtsmittelfrist – reichten die Beschwerdeführenden zudem eine Beschwerde-Ergänzung ein. Sie beantragen, die Baueinstellungsverfügung sei aufzuheben. Zur Begründung führen sie aus, dass die von der Vor-instanz gerügten Arbeiten keiner Baubewilligung bedürften.