1. Aufgrund einer Anzeige eines Nachbarn stellte die Gemeinde fest, dass auf den Parzellen Frutigen Grundbuchblatt Nr. Z.________ und A.________ mit Bauarbeiten (Abhumusieren/Grabarbeiten) begonnen wurde, ohne dass dafür eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2 H (Hang). Mit Baueinstellungsverfügung vom 19. April 2012 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführenden daher auf, alle Arbeiten auf den Parzellen Frutigen Grundbuchblatt Nr. Z.________ und A.________ sofort einzustellen und die vorhandenen Werkzeuge und Maschinen unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. 2