Er hat – wie die Beschwerdeführenden selbst beschreiben – nur gesagt, diese Frage müsse er mit anderen Personen klären und die Hochbaukommission wolle solche Fälle prüfen. Damit hat er deutlich gemacht, dass der Entscheid über die Fragestellung noch offen ist. Eine Zusicherung oder eine falsche Auskunft hat er nicht erteilt. 9. Ausnahmebewilligung a) Die Beschwerdeführenden beantragen eventualiter, ihnen sei eine Ausnahmebewilligung bis am 31. Dezember 2012 zu erteilen oder es sei bis zu diesem Zeitpunkt zur Einhaltung des Zweckentfremdungsverbotes eine Übergangsfrist zu gewähren.