Gemeinde nicht bestritten werden und die Beschwerdeführenden keine weiteren Behördenauskünfte geltend machen, kann auf die beantragte Einvernahme von Zeugen verzichtet werden. 27 VGE 20699 vom 25. September 1999 in BVR 2000 S. 170 E. 4b mit Hinweisen; Beatrice Weber-Dürler, Falsche Auskünfte von Behörden, in: ZBl 92/1991 S. 8 ff. 14