Im Übrigen ergeben sich aus den Akten keine Anhaltspunkte, die für Zusicherungen oder falsche Auskünfte der Gemeinde Sigriswil sprechen: Der Bauverwalter von Sigriswil hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2010 festgehalten, dass eine Steuerteilung die Vorschriften betreffend Erstwohnungsanteilspflicht nicht erfülle und verweist auf eine bereits früher erfolgte entsprechende Stellungnahme. Weiter wies der Bauverwalter auf die Möglichkeit eines Ausnahmegesuches hin, ohne allerdings die Gutheissung eines solchen in Aussicht zu stellen.