eine Nutzung der beiden Wohnorte C.________/BL und Sigriswil/BE zu je rund 50 Prozent.“ Und weiter: „Das bietet uns Gelegenheit, inskünftig unser Leben und Wohnen zwischen C.________ und Sigriswil je nach Jahreszeit, Opportunität und Befinden aufzuteilen.“ Dies zeigt deutlich, dass die Beschwerdeführenden keine getrennte Wohnsitze, d.h. zwei unabhängige Sphären anstreben, sondern sich meist gemeinsam an beiden Orten aufhalten möchten.