am stärksten gewichtet.24 Halten sich die Ehegatten gemeinschaftlich regelmässig an mehreren Orten auf, ist derjenige Ort ihr (gemeinsames) Hauptsteuerdomizil, an dem sie die stärkeren Beziehungen pflegen.25 Haben Ehegatten, die das Zusammenleben nicht aufgegeben haben, nach Zivilrecht getrennte Wohnsitze, wird dies auch vom Steuerrecht anerkannt. 6. Steuerteilung / alternierender steuerrechtlicher Wohnsitz a) Die Beschwerdeführenden gehen davon aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund einer Steuerteilung ein Steuerdomizil in Sigriswil hat und damit die Anforderungen an Erstwohnungsbenutzer erfüllt.