Bei Ehegatten, die das Zusammenleben nicht aufgegeben haben, sind getrennte Wohnsitze möglich, wenn auch sehr selten. Voraussetzung dafür ist, dass zwei klar getrennte Sphären bestehen, d.h. der eine Ehegatte seinen Lebensmittelpunkt an einem Ort und der andere Ehegatte an einem anderen Ort hat, und sich die Ehegatten gegenseitig besuchen.13 Keine getrennten Wohnsitze liegen vor, wenn sich die Ehegatten oft gemeinsam an beiden Orten aufhalten bzw. beide Ehegatten zu beiden Orten ähnlich starke Beziehungen haben.