32 GBR beinhalten somit die gleiche Regelung und stellen zwei kumulative Anforderungen: Der oder die Bewohner müssen ortsansässig sein, d.h. ihren zivilrechtlichen oder/und steuerrechtlichen Wohnsitz in Sigriswil haben, und die Wohnung ständig benutzen. 5. Wohnsitz / Steuerdomizil im Allgemeinen