18 Vgl. Foto Nr. 15 bis 24 des Augenscheines vom 21. März 2012 sowie Fotos, die die Beschwerdeführenden am Augenschein einreichten 19 Vgl. Foto Nr. 11, 12, 13, 14 des Augenscheines vom 21. März 2012 20 Vgl. Foto Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 13, 14 des Augenscheines vom 21. März 2012 8 besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Durchsetzung der baupolizeilichen Vorschriften zum Schutz des Dorf- und Landschaftsbildes.21 Weiter sind die Kosten für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes als verhältnismässig zu erachten, denn die Kosten für die Änderung der Fassadenfarbe betragen rund Fr. 5'000.00.22