1. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 20. Dezember 2011 forderte die Gemeinde Meiringen die Beschwerdeführenden auf, die ausgeführten Malerarbeiten am Sockelgeschoss des Wohnhauses auf der Parzelle Nr. A.________ bis zum 31. Mai 2012 rückgängig zu machen; das heisse, die neue Farbgebung sei vorgängig vor Ort am Bau zu bemustern, die bemusterte Farbgebung sei zuvor durch eine Delegation der Planungs- und Hochbaukommission Meiringen gutheissen zu lassen, der Farbanstrich sei bis am 31. Mai 2012 zu realisieren und als ortsbildverträgliches Beispiel werde die Farbgebung des 2