Zur Beurteilung der Frage, ob ein Strassenanschluss verkehrssicher ist, können die einschlägigen Normen der VSS herangezogen werden12. Für die Bestimmung von Sichtweiten von privaten Ausfahren in öffentliche Strassen sind die Normen VSS SN 630 050 (Grundstückzufahrten) und VSS SN 640 273a (Sichtverhältnisse Knoten) massgebend. Die Norm VSS SN 640 273a legt die Abmessungen der Sichtfelder fest, die vorhanden sein müssen, damit ein vortrittbelastetes Fahrzeug den vortrittsberechtigten Verkehr kreuzen oder in diesen einbiegen kann. Wo vortrittsberechtigte Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf einen Knoten zufahren, muss die Knotensichtweite mindestens 50 m betragen13.