Zurückschneiden die geforderte Höhe erreichten. Durch das Wachstum der Pflanzen würden die Sichtverhältnisse stetig verschlechtert. Bei jeder neuen privaten Grundstückszufahrt, welche an das Gemeindestrassennetz anschliesse, müssten die Sichtfreihaltelinien zwingend eingehalten werden. Diese würden gemäss der einschlägigen VSS-Norm beurteilt. Die Gemeinde lege sehr hohen Wert auf die Sicherheit und die Unfallverhütung im Strassenverkehr. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen