Eventuell sei festzustellen, dass die Auflage teilweise im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften verfügt worden sei, bei ihrer Ausübung mit der öffentlichen Ordnung nicht mehr vertretbar sei und es sei anzuordnen, die Auflage zu widerrufen. Zur Begründung führt sie aus, in Anbetracht der konkreten Situation eines reinen Wohnquartiers mit Sackgasse sei ihr die Auflage von Anfang an wenig verhältnismässig erschienen.