anzupassen und bis auf die Sichtfreihaltelinie zurückzuversetzen oder die Hecke in der Sichtfreihaltefläche dauernd auf einer Höhe von maximal 0.80 m zu halten. Auf Wunsch des Projektverfassers fand eine Besichtigung statt. Es konnte keine Einigung erzielt werden. Die Gemeinde setzte zur Herstellung des bewilligten Zustandes eine Frist bis 30. November 2010 fest. Diese Frist lief unbenutzt ab. Aus diesem Grund erliess die Gemeinde am 16. Dezember 2010 eine Wiederherstellungsverfügung.