Die Beschwerdeführerin liess entlang der Quartierstrasse Büsche pflanzen. Aufgrund der Reklamation eines Anwohners führte die Gemeinde eine baupolizeiliche Kontrolle durch und stellte fest, dass die Sichtfreihaltefläche nicht eingehalten war. Sie orientierte den Projektverfasser über den Sachverhalt und bat ihn, die Grünhecke gemäss Baubewilligung 2