Bevölkerung besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse14. Die Anordnung eines Benützungsverbotes als Ferienwohnung und die angeordnete Versiegelung stellt die mildeste mögliche Massnahme dar, um die rechtswidrige Nutzung der mit einer Erstwohnungspflicht belasteten Wohnung zu beseitigen und ist damit grundsätzlich verhältnismässig. Demnach ist die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu bestätigen und die Beschwerde abzuweisen. Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wird den Beschwerdeführerinnen eine neue Frist angesetzt auf drei Monate ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheides. 4. Kosten