32 GBR belegt ist, als Ferienwohnung genutzt, erfolgt dies unrechtmässig. Der Erlass eines Benützungsverbotes als Ferienwohnung stellt in diesem Fall nicht nur eine rechtlich mögliche, sondern auch eine gebotene Massnahme zur nachträglichen zwangsweisen Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotes dar13.