Soweit sie als Grund für den geringen Wasserverbrauch geltend macht, seit ihrer Matura viel auf Reisen zu sein, ist festzustellen, dass lediglich eine Landesabwesenheit vom 18. Juli bis 25. August 2011 belegt ist, was sich auf den von der Wasserversorgungsgenossenschaft bestätigten Wasserverbrauch für das Jahr 2010 nicht ausgewirkt haben kann. Da somit die Beschwerdeführerin 2 keinerlei Umstände geltend macht, die darauf hinweisen würden, dass sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Sigriswil befindet, sich aufgrund des Wasserverbrauchs des Stöcklis feststellen lässt, dass dieses nicht regelmässig bewohnt