Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Beschwerdeführerin 2 angibt, in Vechigen als Wochenaufenthalterin gemeldet zu sein, müsste ihr Wasserverbrauch erheblich höher als die effektiv verbrauchten 10 m3 sein, wenn sich ihr Lebensmittelpunkt tatsächlich in Tschingel befinden würde. Soweit sie als Grund für den geringen Wasserverbrauch geltend macht, seit ihrer Matura viel auf Reisen zu sein, ist festzustellen, dass lediglich eine Landesabwesenheit vom 18. Juli bis 25. August 2011 belegt ist, was sich auf den von der Wasserversorgungsgenossenschaft bestätigten Wasserverbrauch für das Jahr 2010 nicht ausgewirkt haben kann.